Simon Schmidt, Jagdschulausbilder und Mitglied der JU Lüneburg, kommentiert die geplante Verschärfung des Waffenrechts, die nun in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser beabsichtigt nun in diesem Jahr, die von ihr vorgeschlagene Verschärfung des Waffenrechts weiter voranzutreiben. In einem Statement gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe betonte die SPD-Politikerin die Dringlichkeit, im neuen Jahr Fortschritte in der Waffenrechtsreform zu erzielen. Sie unterstrich, dass es unverantwortlich wäre, die Diskussion darüber erst nach einem weiteren schrecklichen Gewaltvorfall zu führen.

Bereits im Januar 2023, unmittelbar nach den Silvester-Krawallen und den aufgedeckten Putschplänen einer Reichsbürger-Gruppe, hatte Ministerin Faeser einen internen Entwurf für eine Verschärfung des Waffenrechts vorgelegt. Obwohl der Vorschlag bisher nicht zur Beschlussfassung im Kabinett gelangte, wurde er von den Grünen damals begrüßt.

Grundsätzlich ist das deutsche Waffenrecht eines der strengsten der Welt und bedarf keiner
Verschärfung. Denn nur das Steuerrecht wird noch häufiger novelliert als unser Waffenrecht. Das Waffenrecht hat sich durch zahlreiche Novellierungen zu einem bürokratischen Monster entwickelt, in dem weder Anwälte noch Behörden oder gar Gerichte eine exakte Entscheidung treffen können und es hierdurch vermehrt zu weiteren Beschränkungen oder Unsicherheiten kommt. Wie soll hierdurch gar der Anwender rechtssicher und vernünftig handeln?

Denn wussten Sie, dass gerade einmal 60 Tagessätze ausreichen, um als waffenrechtlich unzuverlässig zu gelten und das für ganze 5 Jahre (laut Entwurf demnächst 10 Jahre) oder dass ein Waffenbesitzer niemals nur eine Patrone in der Tasche vergessen darf? Das WaffG geht vom perfekten und fehlerfreien Menschen aus und wenn ein Fehler gemacht wird, ist die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit erst einmal gegeben ohne Chance auf Rehabilitierung für fünf oder gar zehn Jahre!

Jeder Straftäter und sogar Schwerverbrecher erhält durch unser Rechtssystem eher die Chance auf Rehabilitierung wie ein ehemaliger Waffenbesitzer.

Natürlich beinhaltet das Waffenrecht auch gute Regelungen wie die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition, das Prinzip der Zuverlässigkeit und die Voraussetzung einer Fach- sowie Sachkunde von Waffen und Munition.

Dennoch würde dieser Entwurf vom Innenministerium würde Waffenbesitzer - also Jäger, Sportschützen und rechtstreue Bürger - unter Generalverdacht stellen.

Gerade die hohen Auflagen für einen kleinen Waffenschein sowie die zwingende MPU für Waffenbesitzer sind nicht zu rechtfertigen. Genauso wenig ist das Aussehen einer Schusswaffe zu rechtfertigen – könnte dies bereits als Diskriminierung gelten? Auch dass demnächst nur noch Vermutungen und Aussagen ausreichen sollen, um Menschen als waffenrechtlich unzuverlässig erscheinen zu lassen, wird Straftaten mit Schusswaffen nicht verhindern, zumal diese legal nur bei 0,0001 % liegen.

« CDU/Junge Union: Brötchen-Verteil-Aktion für Solidarität mit Handwerk und Einzelhandel